Cyberangriffe auf Unternehmen / Schadensersatz nach Datenleck

26 Jan

CLLB Rechtsanwälte vertritt betroffene Kunden

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


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Ein Praxisbeispiel

Hackerangriffe auf Unternehmen sind aus unserer zunehmend digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Das Ziel der Kriminellen sind wertvolle Kundendaten, um sich durch den Missbrauch dieser Daten finanziell zu bereichern. So auch bei Moncler, der für seine qualitativ hochwertigen Daunenjacken weltweit bekannt ist. Das Unternehmen gab kürzlich bekannt, dass es eine Datenpanne mit noch ungewissem Ausmaß und Risiko gab.

Im Darknet werden gehackte Kundendaten tagtäglich in großem Still als digitales Gold illegal gehandelt. Betroffene Personen können Opfer von Identitäts- und Computerbetrügen mit finanziell unabsehbarem Ausmaß werden. Die europaweit geltenden DSGVO verpflichtet Unternehmen daher gesetzlich, personenbezogene Daten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu sichern und über Datenlecks unverzüglich zu informieren.

Betroffene, deren Daten durch einen Verstoß gegen die DSGVO Kriminellen in die Hände geraten sind, haben Ansprüche auf Schadensersatz, was kürzlich das LG München bestätigte. Ob Verbraucher von Datenlecks betroffen sind, lässt sich im Internet schnell überprüfen: https://haveibeenpwned.com/

Das Problem: Unternehmen informieren nur selten umfassend über die den Betroffenen zustehenden Ansprüche. Zudem ist das Missbrauchsrisiko aufgrund unklarer Benachrichtigungen oft nicht einschätzbar.

CLLB Rechtsanwälte, die einen betroffenen Kunden vertreten, haben sich der Sache angenommen. Im Wege der Auskunftsanfrage wird Moncler verpflichtet, sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten anzugeben. Hierdurch und durch die Beantragung von Akteneinsicht in das laufende behördliche Ermittlungsverfahren, können Rückschlüsse konkrete Missbrauchsrisiken gezogen werden.

Sollten Sie von einem Datenleck bei einem Unternehmen betroffen sein, lohnt es sich, Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. So verurteilte das LG München kürzlich ein Unternehmen aufgrund unzureichender Datensicherung auf Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00. Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten unzureichend gesichert und von Kriminellen missbraucht werden. CLLB-Rechtsanwälte stehen daher auch weiterhin Geschädigten von Datenlecks mit Rat und Tat zu Seite, um deren Ansprüche durchsetzen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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