Schadensersatz wegen einem nicht verkehrssicheren Mietwagen

26 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Weil es ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug überlassen hat, muss ein Mietwagenunternehmen einer Kundin, die bei einem Unfall mit dem Mietwagen schwer verletzt worden war, unter anderem 90.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache könne für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 U 28/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .



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