Ohrfeige kann ins Gefängnis führen

30 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Mit welchen Konsequenzen Oscar-Gewinner Will Smith für seine filmreife Backpfeife rechnen muss, hängt wohl im Wesentlichen von der Reaktion des Opfers Chris Rock ab. Der Moderator kassierte den Schlag völlig unerwartet während der diesjährigen Oscar-Verleihung, weil er zuvor einen Witz über die (haarlose) Frisur der Ehefrau von Will Smith, Jada Pinkett Smith, gemacht hatte. Hier in Deutschland müsste der Hollywood-Schauspieler sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Denn nach Auskunft der ARAG Experten verwirklicht eine leichte Ohrfeige in der Regel den Tatbestand der tätlichen Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB). Und dafür gibt es mindestens eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.