Flughafen: Nicht genutzte Kontrollspuren müssen gesichert werden
13 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Nicht die Bundespolizei, sondern die Betreiberin des Flughafens Düsseldorf muss die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen sichern, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die bislang verwendeten Absperrbänder seien zur Sicherung nicht ausreichend, betonte das OVG (Az.: 20 D 7/20.AK).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des OVG NRW .
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