Ausgleichszahlung bei Flug-Verspätung außerhalb der EU

20 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Fluggäste, die mit Umstieg deutlich verspätet an ihrem Zielflughafen außerhalb der Europäischen Union (EU) ankommen, können auch von einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichsleistung verlangen, wenn dieses Unternehmen den gesamten Flug im Namen eines europäischen Luftfahrtunternehmens durchführt hat. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-561/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH .



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