Schaltflächentext muss klar sein
20 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Für Verbraucher muss bei Online-Bestellungen (hier eine Hotelbuchung) allein anhand der Formulierung auf der Schaltfläche klar sein, dass sie durch Anklicken eine Zahlungsverpflichtung auslösen, damit ein Vertrag zustande kommt. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. In dem Ausgangsstreit der Internet-Plattform Booking.com muss das Amtsgericht Bottrop nun klären, ob die Formulierung „Buchung abschließen“ dafür ausreicht (Az.: C-249/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.