Fahrerlaubnisentzug aufgrund amphetaminhaltiger Arzneimittel

22 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 4 L 455/22.KO).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des VG Koblenz .



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