Anlagebetrug mit Kryptowährungen: Betroffene in Deutschland müssen nicht leer ausgehen!

23 Jun

Pressemeldung der Firma Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Steigende Preise, keine Zinsen auf Erspartes, wenig oder gänzlich fehlendes Vertrauen in staatliche Sicherungssysteme. Die Gründe für eine Investition in unabhängige und der staatlichen Kontrolle entzogene Anlageformen sind vielfältig. Leider häufen sich damit auch Fälle, in denen Investoren zu Opfern werden. Opfer eines Anlagebetrugs. „Die Anfragen nach juristischem Beistand im Anschluss an eine Investition in Kryptowährungen nehmen stark zu. Betroffene sollten schnell und konsequent Hilfe suchen“, raten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bereits im Jahr 2019 erreichte die Höhe der Schäden, die durch Betrugsformen mit Kryptowährungen produziert wurden, mehr als 4,5 Milliarden US-Dollar. Eine geradezu astronomische Zahl. Grund für diese Schäden ist oft fehlendes Verständnis für die neuen Anlageformen. Unerfahrene Anleger werden mit Strukturvertriebsmethoden geködert und überzeugt, in eine Anlage zu investieren, deren Funktionsweise sie weder verstehen noch nachvollziehen können. „Vermittler solcher Anlageformen, auch Broker genannt, nehmen mit den künftigen Investoren meist unaufgefordert telefonischen Kontakt auf. „Kaltakquise und gut geschultes Vertriebspersonal sind typische Ausprägungen eines jeden Anlagebetrugs“, weiß Dr. Marcus Hoffmann zu berichten.

exit scam – der Ausstiegsbetrug – aller Anfang ist leicht

Beim exit scam handelt es sich um eine beliebte Masche, mit der Betrüger an die Gelder von Kunden kommen. Hier wird zunächst über den Erstkontakt eine Erstinvestition in eine Kryptoanlage provoziert. Zu diesem Zweck werden Plattformen geschaltet, die auf den ersten Blick hochprofessionell erscheinen. Dort verfügt der Investor über einen vom Broker eingerichteten Account, also ein eigenes Konto. Um den Account mit Kapital zu befüllen, wird die Erstinvestition zunächst über eine offizielle Kryptobörse in eine Kryptowährung umgewandelt (meist Bitcoin oder Ethereum), die dann auf das Konto des Anlegers fließt. Was dieser nicht ahnt: damit ist das Geld meist schon verloren und in den Händen der Betrüger. „Investoren ist zu diesem frühen Zeitpunkt überhaupt nicht bewusst, dass Sie über die Coins nur scheinbar noch über Ihren Account verfügen können. Man glaubt eben an das, was man auf dem Monitor seines PCs sieht“, weiß Rechtsanwalt Mirko Göpfert aus der Praxis zu berichten.

Die häufig auf Zeit angelegten Investitionen entwickeln sich anfänglich meist prächtig. Gewinne werden über den Account ausgewiesen und Investoren können Ihr Glück kaum fassen. „In dieser euphorischen Stimmung gelingt es den Brokern erneut, die Investoren zu weiteren Einlagen zu bewegen, wobei wir häufig von mehreren Tausend Euro an Investition sprechen“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.

exit scam – das dicke Ende kommt zum Schluss

Natürlich will der Investor sein Geld irgendwann zurück. Ob nun in Form von Coins oder aber in der anfänglich eingesetzten Währung. An diesem Punkt wird es interessant. Fordert der Investor seine Einlagen zurück, beginnt die Märchenstunde der Broker. „Es werden vielfältige Ausreden entwickelt, weshalb die Einlage nicht umgehend erstattet werden kann. Zu nennen sind beispielsweise fällige Steuern der lokalen Steuerbehörden, technische Schwierigkeiten beim Betrieb der Plattform oder Transaktionskosten Dritter. Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt“, berichten die erfahrenen Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Im „besten“ Fall gelingt es dem Broker, den Investor zu weiteren Einzahlungen zu bewegen. Werden die Steuern auf die Gewinne bezahlt, dann werden diese samt eingesetzten Kapital umgehend erstattet. So bringt man die Anleger dazu, häufig nochmals ganz erhebliche weitere Summen aufzubringen. Mit dem Rücken zur Wand, ist das sich nach wie vor als Investor sehende Opfer zu allem bereit. Schließlich geht es um sein Geld.

Wenn der Investor seine Rolle als Opfer realisiert, ist er häufig um tausende Euro erleichtert. Die Plattform verschwindet samt Account, Broker und dem Geld des Investors nach einiger Zeit.

Schnelles und konsequentes Handeln ist sinnvoll

Wichtig ist dann: eingesetztes Kapital ist häufig nicht völlig verloren.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Geld wieder zurückzuholen. Hierbei sollten Betroffene schnell kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Die einfachsten Wege, die eingesetzten Mittel wieder zu beschaffen, sind häufig nur sehr kurzfristig realisierbar.

„Ist mehr Zeit vergangen, seit ein Betroffener realisierte, dass er einem kapitalen Anlagebetrug zum Opfer fiel, sollte zeitnah ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Es besteht grundsätzlich über verschiedene Wege die Möglichkeit, die am Geldfluss Beteiligten ggf. in Regress zu nehmen“, erläutern die Anwälte von Dr. Hoffmann & Partner aus Nürnberg. Dabei ist der Einzelfall von zentraler Bedeutung und muss sorgfältig geprüft werden.

Betroffene haben im Zweifel bis zu drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen und sollten daher nicht aus falscher Scham hierauf verzichten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
http://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
+49 (911) 56794-00

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Beteiligte an Anlagebetrugsfällen bzw. Großkonzerne wie Banken ist nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte und kompetente Aufbereitung des Einzelfalls. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.