Steuerfrist erneut verlängert

29 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die allgemeine Abgabepflicht für die Einkommenssteuer 2021 wird nach Auskunft der ARAG Experten im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes erneut verlängert. Normalerweise müsste die Steuererklärung für 2021 bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen, nun haben Steuerzahler bis 31. Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar Zeit bis August 2023. Die ARAG Experten raten allerdings zur Einhaltung dieser Fristen, da es ansonsten durch Verspätungszuschläge teuer werden kann.



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