Reisestorno bei Waldbrandgefahr

27 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In vielen Teilen Südeuropas herrscht Waldbrandgefahr oder es brennt bereits lichterloh. Davon betroffen sind viele Urlauber, deren Reiseziel in gefährdeten Regionen liegt. Nach Auskunft der ARAG Experten können Pauschalurlauber, die ihre gebuchte Reise aufgrund von Waldbränden nicht antreten können, den Urlaub kostenfrei stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Reise kurz bevorsteht und die Reiseregion direkt von den Bränden betroffen ist. Sind Urlauber bereits vor Ort, wenn Waldbrände ausbrechen und die Urlaubsregion gefährden, können sie den Vertrag kündigen. Sie dürfen dann auf Veranstalterkosten die Heimreise antreten und haben einen Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen. Allerdings müssen sie die außergewöhnlichen Umstände beweisen können und sollten den Reiseveranstalter vorher über die frühere Abreise informieren. Auch Mehrkosten – etwa, weil eine Abreise aufgrund der prekären Lage nicht möglich ist – muss der Reiseveranstalter für maximal drei Tage tragen. Ist der Urlaub allerdings noch einige Wochen hin, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, weil sich die Lage vor Ort bis zum Reiseantritt entschärfen könnte. Allein die Angst vor einer möglichen Waldbrandgefahr oder vor zu großer Hitze rechtfertigen nach Auskunft der ARAG Experten keinen kostenfreien Rücktritt von der Reise. Auch Individualreisende bekommen ihr Geld für Flug und Unterkunft zurück, wenn die Destination aufgrund von Waldbränden gesperrt oder gefährdet ist. Ansonsten sind Reisende auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters angewiesen. Zudem hängt eine kostenfreie Stornierung bei einer Individualreise davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort bei Waldbrand gesetzlich geregelt sind.



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