Krankenversicherung Signal Iduna muss unzulässige Beitragserhöhungen erstatten
26 Sep
LG Potsdam sieht unzureichende Begründung der PKV
Die Private Krankenversicherung (PKV) Signal Iduna hat vor Gericht eine Niederlage im Streit um Beitragserhöhungen erlitten. Das Landgericht Potsdam hat die Unzulässigkeit von Prämienanpassungen mit Urteil vom 5. August 2022 festgestellt. Die Beitragsanpassungen waren unzureichend begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge (Az.: 13 O 141/21). Beitragserhöhungen sind zum Jahresende immer ein unerfreuliches Thema. Angst ist jedoch ein schlechter Ratgeber. Denn zahlreiche Beitragserhöhungen unterschiedlichster Krankenversicherungen der vergangenen Jahre sind von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Die PKV-Kunden haben ihre zu viel bezahlten Beiträge zurückerhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Messlatte für Beitragserhöhungen sehr hochgelegt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht prüfen die Fälle individuell und kompetent.
Beitragserhöhung müssen durch PKV detailliert begründet werden
Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Die Rechnungsgrundlage muss detailliert erklärt werden, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Bietet die Krankenkasse aufgrund des technischen Fortschritts mehr Leistungen an? Hat sich die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Vorübergehende Änderungen rechtfertigen keine höheren Beiträge. In diesen Grenzen lässt der Bundesgerichtshof Beitragserhöhungen zu. Wie sah das jetzt im vorliegenden Fall bei der Signal Iduna aus?
Der privat krankenversicherte Kläger wurde mehrmals von der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. mit höheren monatlichen Beiträgen konfrontiert. Der Kläger zahlte zunächst die Beitragserhöhungen klaglos. Als die Erhöhungen ihm zu viel wurden und er sie vor allem nicht mehr nachvollziehen konnte, ließ er die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung gerichtlich überprüfen.
Das Landgericht Potsdam bestätigte in seinem Urteil, dass die Erhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung formell unwirksam waren. Die Erhöhungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen.
Laut Gesetz müssen die Beitragserhöhungen für Versicherte nachvollziehbar begründet werden. Für das Landgericht Potsdam entsprachen die Begründungen der PKV nicht den gesetzlichen Anforderungen. Signal Iduna begründete die Beitragserhöhungen nur mit pauschalen Angaben, was nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreicht.
Der vorliegende Fall zeigt für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wie gut die Chancen für die Verbraucher stehen, zu viel bezahlten PKV-Beiträge wieder zurückzuholen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.
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