Mindestlohn steigt zum 1. Oktober
28 Sep
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro auf zwölf Euro je Arbeitsstunde. Der Mindestlohn gilt nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig von Arbeitszeit und Umfang der Beschäftigung für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Damit für Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, wird die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro ab Oktober auf 520 Euro angehoben und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn haben beispielsweise Auszubildende, Ehrenamtler oder Selbstständige.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.