Verbotenes Online-Glücksspiel – Spieler erhält 82.000 Euro zurück

29 Sep

CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Münster

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Online-Glücksspiel


Die Verluste beim Online-Glücksspiel türmten sich für einen Mandanten von CLLB Rechtsanwälte auf mehr als 82.000 Euro auf. Nun kann er aufatmen, denn nach einem Urteil des Landgerichts Münster vom 27. April 2022 erhält er seinen Verlust zurück (Az.: 011 O 1456/21). Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger den Verlust ersetzen, so das LG Münster.

Obwohl in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet galt, haben zahlreiche Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Dass sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, erweist sich nun als Vorteil für die Spieler. „Denn sie können ihre Verluste daher von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld zurückgeholt hat.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen zwischen April 2014 und Januar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei insgesamt mehr als 82.000 Euro. „Das Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen hat, habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger daher seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Münster.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat. Es könne nicht unterstellt werden, dass der Kläger Kenntnis von diesem Verbotsgesetz hatte und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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