Online-Glücksspiel: OLG München bestätigt Rückzahlungsanspruch der Spieler

24 Okt

Spieler können Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern – Beschluss des OLG München

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Wer bei Online-Glücksspielen Geld verloren hat, kann seinen Verlust auch dann vom Online-Casino zurückfordern, wenn er wusste, dass die Online-Glücksspiele verboten waren. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 20. September 2022 deutlich gemacht. Die Entscheidung des OLG ist wegweisend und stärkt die Position der Spieler enorm. Sie haben jetzt noch bessere Chancen, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzubekommen.

Obwohl in Deutschland bis zum 21. Juni 2021 ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet bestand, haben viele Betreiber von Online-Casinos ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihr Geld zurückfordern. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Betreiber der Online-Casinos den Verlust erstatten müssen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Betreiber der Online-Casinos sehen dies naturgemäß anders und wollen die Rückzahlungen nicht leisten. Sie argumentieren häufig, dass die Spieler keinen Rückzahlungsanspruch hätten, weil sie mit ihrer Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen haben. „Dieser Argumentation hat das OLG München nun den Zahn gezogen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Hintergrund ist, dass jemand der ein illegales Angebot annimmt, sein Geld nach § 817 S. 2 BGB später nicht zurückfordern kann. Das OLG München hat nun aber sehr deutlich gemacht, dass diese Kondiktionssperre bei Online-Glücksspielen keine Anwendung findet. Wie „Legal Tribune Online“ berichtet, begründete das OLG die Entscheidung damit, dass die verlorenen Spieleinsätze ansonsten dauerhaft bei den Anbietern der illegalen Glücksspiele blieben. Das würde wiederum das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag unterlaufen.

Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Das OLG machte deutlich, dass das Verbot vor allem den Spieler schützen soll und es deshalb geboten sei, die Kondiktionssperre nicht eingreifen zu lassen.

Auch das OLG Frankfurt hat bereits entschieden, dass die Spieler einen Rückzahlungsanspruch haben; die Frage der Kondiktionssperre ließ es allerdings offen. „In diesem wichtigen Punkt hat nun das OLG München für Klarheit gesorgt und die Rechte der Spieler erheblich gestärkt“, so Rechtsanwalt Cocron.

In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem OLG München hatte ein Spieler zwischen 2018 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich rund 18.000 Euro verloren. Seinen Verlust muss ihm die Betreiberin des Online-Casinos erstatten.

Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine in Deutschland gültige Lizenz unabdingbare Voraussetzung, um hier Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. In vielen Fällen liegt eine solche Lizenz nicht vor. „Es bestehen daher gute Chancen, den Verlust von den Online-Casinos zurückzuholen. Nach der Entscheidung des OLG München sind sie noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de



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