Fast 230.000 Euro beim Online-Glücksspiel verloren – Online-Casino muss Verlust vollständig ersetzen

25 Okt

CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Frankfurt

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Bei Glücksspielen im Internet hatte ein Spieler „Haus und Hof“ verzockt. Innerhalb von nur acht Monaten hatte er fast 230.000 Euro verloren. Entsprechend groß ist seine Erleichterung, dass CLLB Rechtsanwälte das Geld für ihn zurückgeholt hat. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 21. Oktober 2022 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Da sie mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das LG Frankfurt.

Hintergrund für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung ist, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten waren. Viele Anbieter haben sich allerdings nicht an das Verbot gehalten und haben ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler von Januar bis August 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen. In diesem Zeitraum verlor er unterm Strich rund 228.500 Euro. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, nicht aber für Deutschland. „Da sie die Online-Glücksspiele in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz nicht hätte anbieten dürfen, haben wir von ihr die Rückzahlung des Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage war am LG Frankfurt erfolgreich. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Somit habe die beklagte Betreiberin des Online-Casinos die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erhalten und müsse den Verlust daher vollständig erstatten, entschied das Gericht.

Auch wenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, ändere das nichts an seinem Rückzahlungsanspruch, so das LG Frankfurt. Denn Ziel des Verbots sei, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Dieses Ziel würde jedoch unterlaufen, wenn der Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürfe, machte das Gericht deutlich.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de



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