Bei Sanierung auf das Nachbarhaus achten

26 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus muss man auch das Nachbargrundstück im Blick behalten. Dies zeigt laut ARAG Experten ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das einen Hauseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet hat, weil von ihm abgepumptes Wasser in den Keller des Nachbarn eingedrungen war und dort Wände und Fußboden durchnässt hatte (Az.: 6 U 328/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg .



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