Ist mein Testament noch aktuell?

23 Nov

Pressemeldung der Firma VZ VermögensZentrum

Ein Testament muss immer zweierlei Funktionen erfüllen: Es soll es den Nachlass regeln, wenn im schlimmsten Fall schon morgen plötzlich der Erbfall eintritt. Und es soll die Vermögensaufteilung für die fernere Zukunft bestimmen. Dabei kann sich die Lebenssituation im Laufe der Zeit ändern. Daher sollte man regelmäßig prüfen, ob das Testament noch aktuell ist oder ob es veränderten Familien- oder Vermögensverhältnissen angepasst werden muss.

Ein Testament hat kein Verfallsdatum. Es bleibt so lange gültig, bis sein Verfasser stirbt und der Erbfall eintritt. Wenn sich die Lebensumstände oder Wünsche ändern, kann dem nur Rechnung getragen werden, wenn das Testament widerrufen und neu aufgesetzt wird. Es empfiehlt sich, in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen, ob Ihr Testament noch aktuell ist und Ihren Wünschen und Zielen entspricht.

Es gibt viele Gründe und Entwicklungen, die Anlass geben, das Testament auf den neuesten Stand zu bringen. Das können Änderungen der familiären Situation sein, zum Beispiel eine Heirat oder Scheidung, die Geburt von Kindern oder Enkeln oder der Tod des Ehepartners oder anderer potenzieller Erben.

Auch bei einem Vermögenszuwachs kann Änderungsbedarf entstehen, zum Beispiel weil dann die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht mehr ausreichen. Und letztlich können sich auch die persönlichen Wünsche ändern, zum Beispiel wenn Zuwendungen an bestimmte Erben angepasst werden sollen.

7 wichtige Fragen zum Testament

Ist Ihr Testament klar und eindeutig formuliert?

Sind alle formalen Vorschriften erfüllt? Ihr privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein.

Haben Sie mögliche Pflichtteilsansprüche berücksichtigt?

Sind im Testament sämtliche Personen genannt, denen Sie aktuell etwas hinterlassen möchten?

Stehen keine Personen mehr im Testament, die Sie nicht mehr bedenken wollen oder können, zum Beispiel weil diese verstorben sind?

Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner bestmöglich abgesichert? Haben Sie geregelt, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll, wenn Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod wieder heiratet?

Ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? Wer käme dafür infrage?

Anpassungen am Testament sind jederzeit möglich. Dabei ist überlegen, ob ein bestehendes Testament lediglich ergänzt oder ganz neu aufgesetzt werden soll. Das neue Testament muss dieselben Formvorschriften erfüllen wie das alte. Wenn es sich – anders als ein notarielles Testament – um ein privatschriftliches Testament handelt, muss es von Hand geschrieben, unterzeichnet und datiert sein. Änderungen und Ergänzungen sollten im bestehenden Testament mit Datum und Unterschrift gekennzeichnet werden.

Achtung: Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren, das sogenannte „Berliner Testament“, ist nach dem Tod eines Ehepartners für den hinterbliebenen Partner bindend und kann ohne entsprechende Klauseln in der Regel vom länger lebenden Ehepartner nicht mehr geändert werden. 

Weitere Informationen

Haben Sie (noch) kein Testament? Selbst wenn Sie noch weit vom Rentenalter entfernt sind, empfiehlt es sich, sich mit einer geeigneten Nachlassregelung auseinanderzusetzen. Denn es kann jederzeit unerwartet eine Situation eintreten, in der Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.

Die Nachlassexperten des VZ helfen Ihnen bei der Nachlassplanung. Wir unterstützen Sie dabei, den Vermögensübergang zu planen. Dabei konzentrieren wir uns auf Ihre Wünsche und Ziele und analysieren die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte der Nachlassregelung. Die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens sollte mit Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts erfolgen. Wir können außerdem als Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. Mehr erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch im VZ in Ihrer Nähe



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