Energiepreispauschale für Rentner kommt
30 Nov
300 Euro erhalten Rentner als Einmalzahlung , um die gestiegenen Energiepreise besser zu bewältigen. Anspruch hat nach Auskunft der ARAG Experten jeder, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Auch Personen, die Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz haben, erhalten die Energiepreispauschale. Ausgezahlt wird der Einmalbetrag Mitte Dezember automatisch durch die Rentenzahlstellen. Rentner haben auch dann einen Anspruch auf die Pauschale, wenn sie als Beschäftigte bereits im September 300 Euro erhalten haben. Die Pauschale unterliegt nach Auskunft der ARAG Experten nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Voraussetzung für die Energiepreispauschale ist ein bestehender Wohnsitz in Deutschland.
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