Fahrerlaubnisentzug wegen Parkverstößen

7 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung an sich außer Betracht bleiben müssten (Az.: VG 4 K 456/21)

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin .



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