ALfA kritisiert Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes nach weitgehender Liberalisierung des Abtreibungsverbots – Kaminski: Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen

9 Dez

Pressemeldung der Firma Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Zum gestern veröffentlichten Positionspapier „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ des Deutschen Juristinnenbundes erklärt die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes ist eine moralische Bankrotterklärung und eine intellektuelle Zumutung. Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen. Strafbar sollen nach Ansicht des Juristinnenbundes künftig nur noch Abtreibungen sein, die gegen den Willen der betroffenen Frau durchgeführt werden. Alle übrigen sollen ohne jede Indikation bis zur 25. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können. Das bedeutet eine Verdopplung der Frist für die derzeit nach der Beratungsregelung durchgeführten Abtreibungen und beträfe folglich regelmäßig auch vollständig entwickelte Kinder, von denen einige auch bereits außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wären. Doch selbst danach sollen Frauen, die dennoch einen Arzt mit der Tötung ihres Kindes beauftragen, „straf- und sanktionslos“ bleiben.

Damit nicht genug:

Für Schwangere sollen Abtreibungen jedweder Art zudem kostenfrei werden. Für die Kosten vorgeburtlicher Kindstötungen soll stattdessen die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten aufkommen. Womit das Unrecht, welches die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen darstellt, gewissermaßen sozialisiert würde.

Krankenhäuser, die sich weigern, Abtreibungen anzubieten, sollen hierzu gesetzlich verpflichtet und bei Beharren aus dem Landeskrankenhausplan entlassen werden.

Die Bereitschaft, Tötungshandlungen an wehrlosen und unschuldigen Mitpatienten vorzunehmen, soll zur Einstellungsvoraussetzung für medizinisches Personal gemacht werden.

Medizinstudenten sollen bereits im Rahmen ihres Studiums die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötung erlernen.

Begründet werden diese Forderungen mit dreisten Falschbehauptungen und erstaunlichen Denkfehlern:

So hat die Weltbevölkerungskonferenz von Kairo (1994) eben ausdrücklich kein Recht auf Abtreibungen vorgesehen, sondern im Gegenteil die Unterzeichner ausdrücklich verpflichtet, Abtreibung nicht als Methode der Familienplanung zu fördern. Stattdessen hätten die Regierungen geeignete Maßnahmen zu treffen, Frauen dabei zu helfen, von einer Abtreibung abzusehen (Punkt 7.24).

Gibt es eben keine mangelhafte Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen, wie eine datenbasierte Analyse der Charité (Berlin) festgestellt hat.

Macht es keinerlei Sinn zukünftigen Orthopäden, Psychiatern, Anästhesisten etc. im Studium das Handwerk vorgeburtlicher Kindstötungen beizubringen.

Existiert gerade keine gesellschaftliche „Stigmatisierung“ von Abtreibungsärzten: Keine Ärztin ist in den letzten Jahren öffentlich mehr geehrt und medial gefeiert worden als die Ikone der deutschen Abtreibungslobby, Kristina Hänel.

Nur der Schutz des Rechts auf Leben ermöglicht Personen die Ausübung anderer Rechte. Das gilt auch für das Recht auf Selbstbestimmung, das überdies nicht erst geltend gemacht werden kann, wenn ein Schwangerschaftstest anders als erhofft ausfällt. Es ist daher absurd, wenn der Deutsche Juristinnenbund behauptet, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Pflicht zur Austragung“ eines ungeborenen Kindes messe dem (reproduktiven) Selbstbestimmungsrecht der „schwangeren Person“ keinen echten Stellenwert bei. Wo dieses nicht rechtzeitig – d.h. vor der Zeugung eines weiteren, einmaligen und daher einzigartigen Menschen – zur Geltung gebracht wurde, lässt es sich nicht nachträglich gegen das Recht einer unschuldigen und wehrlosen Person, nicht getötet zu werden, in Anschlag bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund scheint sich „schwangere Personen“ als Wesen vorzustellen, die bar jeder Verantwortung für die manifesten Folgen des eigenen Handelns grenzenlose Ansprüche an Staat und Gesellschaft zu stellen berechtigt sind, einschließlich so perverser wie der flächendeckenden Ermöglichung der vorgeburtlichen Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder und deren Finanzierung. Da drängt sich der Gedanke, das irgendwas bei der Erziehung dieser Juristinnen falsch gelaufen sein muss, geradezu von selbst auf.



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