Illegales Online-Glücksspiel – Online-Casino zu Schadenersatz verpflichtet

12 Dez

Spieler erhält rund 37.400 Euro zurück – Urteil des Landgerichts Hamburg

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Online-Glücksspiel


Innerhalb von acht Monaten hatte ein Spieler rund 37.400 Euro in einem Online-Casino verzockt. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 9. Dezember 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust zurückzahlen muss. Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, so das LG Hamburg.

Gemäß Glücksspielstaatsvertrag war das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland umfassend verboten. Dennoch machten die Betreiber der Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge jedoch nichtig. Das bedeutet, dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlustes verlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Hamburg hatte der Kläger über eine deutschsprachige Internetseite zwischen Januar und August 2019 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 37.400 Euro verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten waren, hatte er erst später durch den Fachverband Glücksspielsucht erfahren. Von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos forderte er daher die Rückzahlung seiner Verluste.

Die Klage war erfolgreich. Das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler vor den besonderen Risiken des Online-Glücksspiels, die sich u.a. durch die leichte Zugänglichkeit verbunden mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines Verlustes ergeben. Da die Beklagte gegen diese Regelung bewusst verstoßen und sich aus Gewinnstreben über das Verbot hinweggesetzt habe, sei sie zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Hamburg.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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