Fahrerlaubnisentzug aufgrund amphetaminhaltiger Arzneimittel
22 Jun
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 4 L 455/22.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des VG Koblenz .
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