Der Kauf von Feuerwerkskörpern
27 Dez
In Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sein. In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Klassen I und II. Feuerwerkskörper der Klasse I (z.B. Knallerbsen,... weiterlesen →

