Fundsache Hund!
1 Mrz
Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 965 ff. BGB, geregelt und gilt auch für Tiere. Wem also so ein niedlicher kleiner Vierbeiner zuläuft, muss den Eigentümer unverzüglich benachrichtigen. Ansonsten macht sich der Finder wegen Fundunterschlagung... weiterlesen →

