Planschbecken statt Plattensee
21 Mai
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Mietern nicht verwehrt werden darf, einen Pool oder ein größeres Planschbecken auf der Terrasse oder im gemeinschaftlich genutzten Garten aufzustellen (Amtsgericht Kerpen, Az.: 20 C 443/01). Allerdings muss... weiterlesen →

