Crypto.exchange GmbH. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Bitcoin-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte
31 Jan
Die deutsche Aufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFiN) sieht im Handel mit Cryptocurrencies ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weitere Tätigkeit für deutsche Kunden. Geschädigte Anleger sollten Ansprüche prüfen. Von der höchsten... weiterlesen →

