Das Landgericht (LG) Bielefeld hat Werbeaussagen, die als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Zimtkapseln blutzuckersenkende Wirkung zuschrieben, als Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung beurteilt
Ein Unternehmen, das unter anderem Nahrungsergänzungsmittel anbot, warb für seine Produkte „E. Zimtextrakt“ und „E. PLUS Zimtextraktkapseln“ unter anderem mit den Aussagen „Ein Beitrag zum gesunden Blutzuckerspiegel“ und „Durch den regelmäßigen Verzehr...
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