Krankenkasse zahlt ausnahmsweise Tattooentfernung
9 Aug
Die Entfernung einer Tätowierung kann im Ausnahmefall als Krankenbehandlung zu bewerten sein, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden muss. Die Klägerin war im konkreten Fall zur Prostitution gezwungen worden und in dieser Zeit wurde ihr... weiterlesen →

