Verbotene Lustbarkeiten
25 Okt
Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener Gastwirtschaft eingeladen. Die Verwaltung erkannte... weiterlesen →

