Unternehmer kündigt 63-jähriger Mitarbeiterin und verliert vor dem Bundesarbeitsgericht
Vielen Geschäftsführern und Verantwortlichen in Kleinbetrieben ist bekannt, dass das Kündigungsschutzgesetz (KschG) für sie dann nicht gilt, wenn in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer – exklusive Auszubildende – beschäftigt werden. Das heißt praktisch:...
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