Übernahme einer strafrechtlichen Geldauflage für Pflichtenverstösse gegen die Gesellschaft für ein Vorstandsmitglied bedarf eines Hauptversammlungsbeschlusses (BGH Urt. v. 08.07.2014, II ZR 174/13)
Wenn das ehemalige oder derzeitige Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft durch eine Handlung, die Gegenstand eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist, gleichzeitig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat, muss die Hauptversammlung...
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