Kein Weihnachtsbaumverkauf im allgemeinen Wohngebiet
2 Dez
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der Weihnachtsbaumverkauf in einem allgemeinen Wohngebiet auf einer Fläche von rund 500 Quadratmetern an einer Durchgangsstraße unzulässig sei, da die Gemeinde "sonstige Gewerbebetriebe", zu denen... weiterlesen →

