Zwei Millimeter sind „deutlich lesbar“
28 Nov
Die verwendete Schriftgröße von zwei Millimetern bei der Grundpreisangabe, die Kunden als Bezugsgröße zum Vergleich des eigentlichen Warenpreises dienen soll, war in den Augen der Richter erst einmal nicht deutlich lesbar. Daher sollten die Preisschilder... weiterlesen →

