Offene Immobilienfonds - ein offener Immobilienfonds galt im März 2008 tatsächlich noch als grundsolide und wertbeständig - OLG Dresden vom 15.11.12.
Eine Bank musste den Erwerber von Anteilen an offenen Immobilienfonds nicht ungefragt darüber aufklären, dass Kapitalanlagegesellschaften zeitweilig die Rücknahme aussetzen, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt Bank- und Kapitalanlagerecht...
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