Zum 31.12.2012 können ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus dem Erbrecht der Jahre 2009 und früherer Jahre verjähren / Dies gilt insbesondere auch für Vermächtnisansprüche
Die besondere Konstellation ergibt sich aus der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts, nach der die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen,...
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