Wer zu spät kommt…
2 Okt
Wer infolge einer Verspätung eines Flugs sein individuelles Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht, hat einen Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung. In dem konkreten Fall beanspruchen die Kläger jeweils eine Ausgleichszahlung... weiterlesen →

