Wenn die Dessous nicht gefallen
26 Mrz
Ein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen der Ware gibt es grundsätzlich nicht. Gegebenenfalls muss ein solches beim Kauf ausdrücklich vereinbart werden. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München... weiterlesen →

