Wie bereits im ersten Interview des BSZ e.V. im Bereich Aktionsbündniss Abmahnung dargestellt, könnte das streamen von Filmen aus dem Internet in naher Zukunft auch höchstrichterlich als "Vervielfältigung" im Sinne vom § 106 I UrhrG beurteilt werden
Dies hätte zur Folge, dass Nutzer, die nun Filme über das neu im Internet erschienene Streaming Portal kinox.to (dort heisst es "kino.to ist als kinox.to wieder da")ebenfalls den Boden des rechtmäßigen Handelns verlassen und Gefahr laufen, demnächst...
weiterlesen →