Fluchttüren müssen nach außen aufgehen
23 Sep
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fluchttüren von Bürogebäuden nach der Arbeitsstättenverordnung immer nach außen aufgehen müssen – egal, wie viele Beschäftigte dort arbeiten. Tun sie das nicht, besteht die Gefahr eines Menschen-Staus bei Brandgefahr.... weiterlesen →

