Kein Recht auf einen Pool
18 Mai
Das ausschließliche Sondernutzungsrecht an der Gartenoberfläche und Gartenterrasse erlaubt in der Regel nicht die zustimmungsfreie Nutzung des darunter liegenden Erdreichs. Im entschiedenen Fall sind Klägerin und die Beklagten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft.... weiterlesen →

