Der Flur ist keine Abstellkammer
7 Jun
In vielen Mietshäusern stellen Mieter Schuhe, Mülltüten oder Regenschirme vor ihren Wohnungstüren ab. Das ist streng genommen nicht erlaubt. Der Mietvertrag beschränkt sich in der Regel auf die Wohnung, deshalb darf im Treppenhaus nichts gelagert werden.... weiterlesen →

